Das Untersuchungsverfahren

Jeder Mensch und seine Erbanlagen sind einzigartig (wenn wir von eineiigen Zwillingen einmal absehen), sodass er über sein genetisches Material eindeutig identifiziert werden kann. Ein Kind erhält seine Erbanlagen je zur Hälfte von Mutter und Vater. Dies machen wir uns zur Feststellung einer Vaterschaft zunutze. Wir analysieren die DNA (Erbanlagen) und vergleichen bestimmte Merkmale des Kindes mit denen der Mutter. So sehen wir, welche DNA-Anteile von der Mutter vererbt wurden. Die Merkmale des Kindes, die nicht von der Mutter stammen, muss das Kind folglich vom Vater geerbt haben. Hat ein Mann nicht alle diese Merkmale, kann er als Vater ausgeschlossen werden. Die Erbanlagen des Menschen sind auf 23 Chromosomenpaare verteilt und finden sich in allen Zellen, die einen Zellkern enthalten. Die Informationen, die den Aufbau unseres Körpers bestimmen, sind in der DNA (Desoxyribonucleic Acid oder deutsch: DesoxyriboNukleinSäure, DNS) verschlüsselt. Diese besteht aus den vier Bausteinen Adenin, Thymin, Cytosin und Guanin. Einige Kombinationen dieser Basen sind auf bestimmten DNA-Abschnitten bei jedem Menschen gleich und nur die Häufigkeit der Wiederholungen (Repeats) des Musters unterscheidet sich. Diese Repeats analysieren wir bei den Probanden und vergleichen sie.

 

Der genetische Fingerabdruck

Aus der Analyse verschiedener DNA-Abschnitte erhalten wir ein individuelles genetisches Profil, das umso genauer wird, je mehr DNA-Abschnitte wir einbeziehen. Diese Aufstellung über Repeats auf bestimmten DNA-Abschnitten wird auch »genetischer Fingerabdruck« genannt, da sie ebenso individuell ist, wie ein Fingerabdruck. Wenn wir 15 Merkmale untersuchen, erhalten wir ein DNA-Profil, das nur bei jedem 180 Billiardensten Menschen vorkommt. Bei einer Weltbevölkerung von derzeit »nur« 6,2 Milliarden ist jedes Profil individuell.