Fragen und Antworten

Viele unserer Gutachtenfälle werden zwar von Rechtsanwälten, Gerichten oder Jugendämtern veranlasst, grundsätzlich kann der Auftrag aber auch ohne Einschaltung dieser Gremien von Ihnen persönlich erteilt werden. Wir möchten Ihnen aber empfehlen, sich vorher von Ihrem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt über die juristische Lage Ihres Falles beraten zu lassen.

Seit 2008 kann ein Mann, wenn die Mutter einen privat in Auftrag gegebenen Vaterschaftstest verweigert, seine biologische Vaterschaft überprüfen lassen, ohne Klage einzureichen (§ 1598 a BGB). Ein Gerichtsbeschluss ersetzt die Zustimmung der Mutter zu einem Abstammungsgutachten. Der Antragsteller kann selbst ein Labor auswählen und beauftragen. 

Der Antragsteller entscheidet nach Erhalt des Gutachtens, ob er eine Anfechtungsklage einreicht oder nicht. So ist es selbst bei einem Ausschluss der biologischen Vaterschaft möglich, die juristische Vaterschaft zu behalten.

Kommt es zu einer Anfechtungsklage so entscheidet das Gericht, ob das Gutachten, welches im Voraus gemäß § 1598 a BGB erstellt wurde, in die Entscheidung einfließt oder ein neues Abstammungsgutachten erstellt werden muss. Unsere Gutachten erfüllen alle Kriterien eines Gerichtsgutachtens und werden somit in der Regel anerkannt.

Ein Abstammungsgutachten kann schon unmittelbar nach der Geburt erfolgen. Für die Untersuchung sind nur Wangenabstriche erforderlich. Die hieraus gewonnene DNA reicht für eine sichere Aussage über eine Vaterschaft aus.

Ja. Da bei einem Defizienzgutachten (ohne Mutter) aber nicht festgelegt werden kann, welche Merkmale von der Mutter auf das Kind übertragen wurden, ist ein erheblich höherer Untersuchungsaufwand notwendig. Das Gutachten ohne Mutter kostet deshalb genauso viel wie ein Gutachten, bei dem Proben von Kind, Mutter und möglichem Vater vorliegen. Wichtig ist in diesen Fällen, dass der oder die Sorgeberechtigten des Kindes schriftlich ihr Einverständnis erklären.

Unser Institut wird die Probennahmen, Identitätsformalitäten und den Probentransport mit Ihnen abstimmen und organisieren.

Der Wangenabstrich ist, nachdem er getrocknet wurde, sehr lange haltbar. Dies ermöglicht den Versand der Proben auch unter extremen klimatischen Bedingungen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne eingehend. 

Nachdem die Proben aller Beteiligten in unserem Institut eingetroffen sind und der Auftrag komplett bezahlt wurde, benötigen wir ca. 5 - 10 Werktage für die Erstellung des Gutachtens.

Die Bundesärztekammer hat in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut "Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten" erarbeitet, in denen die Ausbildung und Qualifikation des Gutachters, die Art der Proben, der Untersuchungsumfang, die Methoden, der Umgang mit den Proben im Labor, die Art der Wahrscheinlichkeitsberechnung usw. festgelegt sind. Damit ein Abstammungsgutachten vor Gericht verwendet werden kann, muss es den Richtlinien in allen Punkten entsprechen. Unsere Gutachten erfüllen die Richtlinien vollständig.

Einen Vaterschaftstest günstig durchführen zu lassen ist einfach geworden. Die Analysen werden immer besser mechanisiert und sind oft preisgünstig. Die Laborleistungen werden von Erbringern mitunter an Analysenvermittler verkauft, die sie dann an Endkunden online weiterverkaufen.

Der online Vaterschaftstest birgt jedoch auch Risiken. Der Endkunde weiß oft nicht wo sein günstiger Vaterschaftstest durchgeführt wird. Informationslücken können zu falschen Schlussfolgerungen führen. Der Umgang mit Fragen der Vererbung ist nicht immer einfach und muss sorgfältig erlernt sein, ständige Übung ist wichtig. Der direkte Kontakt zwischen Labor und Untersuchten ist der beste Weg und in manchen Fällen unerlässlich.

Seien Sie mit den im Internet angebotenen heimlichen Vaterschaftstests besonders vorsichtig. Sie sind verboten, sowohl die Beauftragung als auch die Durchführung sind in Deutschland strafbar und zwar für den Auftraggeber und das durchführende Labor. Sie sind auch unnötig. Sie haben ja einen gesetzlichen Anspruch darauf zu erfahren, ob Sie der Vater sind. Die Untersuchung der Mutter macht jeden Vaterschaftstest übrigens noch zuverlässiger. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Gendiagnostikgesetz in §§ 8, 9 und 17, die Strafvorschriften in den §§ 25 und 26 formuliert. Sie finden das GenDG hier.

Die Durchführung eines privaten Vaterschaftstests dauert, nach Eingang aller Proben und der vollständigen Bezahlung, etwa 5 - 10 Werktage.

Vorgehen bei  Abnahme der Proben außerhalb  unseres  Instituts

1.  Sie rufen uns an 

2.  Wir senden Ihnen oder dem von Ihnen genannten Arzt alle Unterlagen für die Probennahme zu 

3.  Sie gehen zum Arzt und lassen sich die Proben entnehmen. Dort entstehende Kosten müssen von Ihnen beglichen werden.

     Zur Probennahme bringen Sie ihre Ausweise/Pässe bzw. die Geburtsurkunde des Kindes und jeweils ein (Pass)Foto mit

4.  Der Arzt schickt die Proben und Unterlagen an uns zurück.

5.  Sie erhalten nach 5 - 10 Werktagen den Bericht per Post nach Hause.


Vorgehen bei Probennahme durch uns im Institut

1.  Sie rufen uns an und vereinbaren einen Termin zur Probennahme. 

     Es besteht auch die Möglichkeit separate Termine für die beiden Parteien zu vereinbaren.

2.  Zur Probennahme bringen Sie ihre Ausweise/Pässe  bzw. die  Geburtsurkunde des Kindes mit und den Betrag, den wir  

     Ihnen am Telefon genannt haben.

3.  Vor Ort füllen sie den Auftrag aus, lesen und unterschreiben den Aufklärungs- und Einwilligungsbogen, begleichen die 

     Rechnung und lassen sich die Proben entnehmen.

4.  Sie erhalten nach nach 5 - 10 Werktagen den Bericht per Post nach Hause.

Entscheiden Sie sich bitte für ein akkreditiertes Vaterschaftslabor, achten Sie auf das DAKKS-Logo. Die Akkreditierung ist seit Februar 2011 gesetzliche Pflicht. Eine Zertifizierung ist nicht ausreichend, da die Zertifizierung die gelieferte Ergebnisqualität nicht prüft. Beachten Sie dies und vergleichen Sie auch die Preise und die zusätzlichen Kosten. So einfach wird die Entscheidung vorbereitet.

Vaterschaft Berlin ist seit 2005 nach den strengen Qualitätsstandards der ISO EN DIN/IEC 17025 akkreditiert und erbringt besonders preisgünstige Vaterschaftstests und Vaterschaftsgutachten.

"Die Vaterschaft für mein Kind ist noch unsicher. Es kommen zwei Väter in Frage. Einen Vaterschaftstest lehnen sie jedoch ab....

Ich zweifle daran, der Vater des Kindes zu sein, auch wenn ich es schon anerkannt habe. Die Mutter lehnt einen Test ab...."

Zwei alltägliche Situationen. Die Frage lautet: "Wie kann ich meinen Wunsch nach einem Vaterschaftstest umsetzen?" Die Antwort muss einige Aspekte berücksichtigen:

Alle Beteiligten, dies sind die Sorgeberechtigten, üblicherweise zumindest die Mutter und / oder andere gesetzliche Vertreter des Kindes, müssen einverstanden sein, wenn der Vaterschaftstest privat erfolgen soll.

Dies ist mitunter nicht einfach, da gescheiterte Beziehungen betroffen sind und auch handfeste wirtschaftliche Interessen berührt sein können. Es helfen nur Gespräche, die eventuell feinfühlig und kundig durch Dritte moderiert werden. Wenn keine Einigkeit erreicht werden kann, so steht noch der Gerichtsweg offen. Jede(r) der Beteiligten hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, zu erfahren, wer der Vater des Kindes ist.

In den letzten Jahren wurde das Angebot an kostengünstigen Vaterschaftstests online rasch größer. Legen Sie zunächst fest, wie viele Personen untersucht werden sollen und vergleichen Sie die Preise. 

Die Untersuchung der Mutter macht jeden Vaterschaftstest noch zuverlässiger. Was kostet es, wenn sie einbezogen wird? Ist der online angebotene Vaterschaftstest dann immer noch so günstig? 

Prüfen Sie bitte, ob der Leistungsanbieter für den günstigen Vaterschaftstest akkreditiert ist. Die Akkreditierung ist eine gute Gewähr für seine Fachkunde und seine Gewissenhaftigkeit. 

Gibt es Erfahrungsberichte? Wer erbringt die Leistung? Erfolgt die Analyse und Gutachtenerstellung in Deutschland? Kommen weitere Kosten auf Sie zu? Ist das Probennahmeset im Preis inbegriffen? Ist die Beratung kostenpflichtig?

Sind wir Voll- oder Halbgeschwister? Haben wir denselben Vater? 

Mitunter bestehen unter Geschwistern Zweifel daran, ob sie denselben Erzeuger haben. Solche Abstammungsfragen können oft geklärt werden. Wichtig ist zu wissen, worauf es ankommt! Der Gutachter braucht für seine Wahrscheinlichkeitsberechnung eine hinreichende Menge an Information und Messdaten. Er muss von den Beteiligten erfahren, welche Möglichkeiten betreffend der Abstammung bestehen. Hier müssen Sie ganz offen sein! Auch muss er ausreichend viel genetisches Informationsmaterial – Proben von den Beteiligten – erhalten, um einen sinnvollen Geschwistertest machen zu können.

Auch in Fällen, in denen der Mann, dessen Vaterschaft geklärt werden soll, nicht erreichbar ist, kann meist ein Vaterschaftstest durchgeführt werden. Anstelle des möglichen Vaters können dessen Eltern untersucht werden, falls sie verfügbar sind. Ist dies nicht der Fall können auch seine Geschwister oder eventuelle weitere Kinder untersucht werden. Hat er Geschwister? Und Sie? Hat er andere Kinder, vielleicht aus einer anderen Partnerschaft? In besonderen Fällen können auch entferntere Verwandte mit Erfolg untersucht werden. War er mal im Krankenhaus? Wann war das? Wurden dort geeignete Proben entnommen? Gibt es noch asserviertes Probenmaterial aus solchen Untersuchungen? 

Familienmitglieder, aus dem außereuropäischen Ausland, die im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen wollen, müssen mitunter einen Vaterschaftstest oder Mutterschaftstest über sich ergehen lassen. Es kann vorkommen, dass Einwanderungsbehörden für die Familienzusammenführung eine solche Untersuchung verlangen.

Hierfür sind private gerichtsfähige Gutachten nötig, zu welchen auch Kopien der Identitätsnachweise, die während der Probenentnahme angefertigt werden, herausgegeben werden.

In einem solchen Fall beauftragt uns eine Person, die sich bereits in Deutschland aufhält.

Gibt es bereits einen Kontakt zur Deutschen Botschaft in dem jeweiligen Land bzw. läuft dort bereits ein Verfahren, benötigen wir die Vorgangsnummer der Botschaft.

Wir senden die Unterlagen für die Probennahme dann zur Deutschen Botschaft / Konsulat im jeweiligen Land, wo die Probenentnahme in der Regel durch einen Vertrauensarzt der Botschaft vorgenommen wird.

Die Kosten für die Probennahme tragen die Beteiligten vor Ort selbst.

Die Proben werden durch den Arzt an unser Labor geschickt und dort analysiert.


Er ist grundsätzlich rein freiwillig und privat! Alle sorgeberechtigten Elternteile müssen der Untersuchung jedoch zustimmen. Es liegt ganz an den Sorgeberechtigten selbst, ob die Angelegenheit privat verbleibt. Deswegen empfiehlt sich ein ausführliches Gespräch über die Untersuchungspläne und über den Umgang mit den Ergebnissen. Zwistigkeiten und einige gesetzliche Festlegungen wie etwa Fragen der Ehelichkeit oder die Frist für die Vaterschaftsanfechtung können jedoch bewirken, dass der Vorgang behördlich geregelt oder gerichtlich geklärt werden muss. Hier sei auf eine aktuelle Rechtsprechung hingewiesen: Ein Mann dessen Vaterschaft zu unrecht angenommen worden ist, hat einen gesetzlichen Anspruch zu erfahren, wer der wirkliche Vater ist. Diesem gegenüber hat er u.U. Schadenersatzansprüche wegen Kosten, die ihm durch das Kind entstanden sind.

Der genetische Fingerabdruck ist der Grundstein für einen DNA-Vaterschaftstest. Dieser besteht aus einer Kombination von DNA-Merkmalen. Je mehr solcher Merkmale zusammengefasst werden, desto einmaliger ist der Abdruck. Da die hierin enthaltenen Merkmale von den Eltern stammen, eignet er sich sehr gut für Vaterschaftsanalysen. 


Bei weiteren Fragen beraten wir Sie auch gerne persönlich unter: 030 / 330 99 86 - 0