Aushangpflichtige Gesetze
Ärztin und Arzt mit eigener Praxis sind als Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Reihe von Gesetzen, Vorschriften und Regeln zu informieren – per Aushang. Die Informationen müssen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frei zugänglich sein.
Erfüllt wird die Pflicht auch, wenn dafür die Informations- und Kommunikationstechnik (wie Intranet) der Praxis genutzt wird. Die Bekanntmachung ausschließlich in elektronischer Form ist in Ordnung, wenn alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Vorschriften an frei zugänglichen Computern einsehen können.
Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze und Vorschriften (ohne Gewähr) für alle Arztpraxen:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - wenn mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt werden
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt werden: §611a, §611b, §612, §612a
NEU: Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG), wenn mindestens ein Jugendlicher beschäftigt wird
Mutterschutzgesetz (MuSchG) - wenn mehr als drei Frauen beschäftigt werden
Spezifische Rechtsvorschriften (je nach Tätigkeiten in der Praxis):
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Bitte beachten Sie außerdem die jüngste
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