Aktenvernichtung für die Arztpraxis
In jeder Arztpraxis fallen sensible und personenbezogene Daten an. Sie werden auf Papier gebracht oder elektronisch gespeichert. Über kurz oder lang werden diese Unterlagen nicht mehr benötigt - sie können oder müssen beseitigt werden. Allerdings ist für solches Datenmaterial eine sichere und vor allem kontrollierte Vernichtung erforderlich - schon aus Gründen des Datenschutzes. Intermed liefert Ihnen DATENBOXEN (L = 410 x B = 300 x H = 340 mm), die Sie mit dem Material, zum Beispiel Aktenordner, befüllen und zur Abholung mit einer Plombe versiegeln. Um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sind die Nummen der Turbox und der Plombe im Vernichtungsauftrag zu dokumentieren. Sie melden die Abholung schriftlich (Fax oder E-Mail) an und unser/e Fahrer/in kommt. Ihr Datenmaterial wird von unserem Kooperationspartner, Lebenshilfewerke gGmbH, unter Beachtung höchster Sicherheitsansprüche geschreddert und vernichtet. Sie erhalten für jede Abholung eine Vernichtungserklärung und auf Wunsch eine neue DATENBOX. |
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Was darf in die DATENBOX?► Alle Datenträger aus Papier
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Die Datenträger müssen gesondert vernichtet werden. Bitte fragen Sie Ihren Intermed-Ansprechpartner nach einer Entsorgungsbox für harte Datenträger.
► Spitze, scharfe Instrumente, eventuell infektöse Praxisabfälle
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Diese Abfälle sind ebenfalls gesondert zu entsorgen - nutzen Sie unsere Systemlösung Praxisabfall mit speziellen Entsorgungsboxen. Entsorgung Praxisabfall