Großelterntest

Wenn es nicht möglich ist, einen Mann direkt in die Begutachtung mit einzubeziehen, besteht die Möglichkeit, das Erbmaterial der Eltern des Mannes (die möglichen Großeltern) für eine Abstammungsbegutachtung zu verwenden. Können beide Elternteile mit einbezogen werden, so steht dieses Gutachten einem Abstammungsgutachten mit direkter Untersuchung des möglichen Vaters kaum nach. 

 

Steht lediglich ein Elternteil des Mannes zur Verfügung, muss der Untersuchungsaufwand erweitert werden, um zu einem aussagekräftigen Gutachten zu gelangen. Lassen Sie sich unverbindlich in Ihrem speziellen Fall durch unsere Sachverständigen beraten